Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Insolvenz-Hebel: Strategie bei Deckungsablehnung

Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnt oder der Arbeitgeber zahlungsunfähig scheint? Hier greift unser strategisches Modell: Wir zwingen die Gegenseite in die Insolvenz. Die widerspruchslose Feststellung zur Tabelle schafft die notwendige Bindungswirkung für den Versicherer (§ 110 VVG).

Diese Taktik erschließt Zahlungswege, die für Generalisten oft verschlossen bleiben. Wir sichern Ihre Abfindung auch in schwierigen Konstellationen.

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